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24.08.2009
 

Lizenzvereinbarung für die Nutzung der Softwarelizenz 'VersionBackup Server'
 

Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie das Programm installieren.

Diese Lizenzvereinbarung gilt für die Nutzung des SB-AW-Produktes 'VersionBackup Server' und der Kombination aus 'VersionBackup Server' und 'VersionBackup Client'. Sie gilt weiterhin für die Nutzung der Software 'VersionBackup Master', sofern Sie hierfür eine 'VersionBackup Server'-Lizenz erworben haben. Im Folgenden werden alle verschiedenen Varianten der VersionBackup-Software kurz als 'Software' bezeichnet.

Sofern Sie mit SB-AW nicht schriftlich einen anders lautenden Lizenzvertrag abgeschlossen haben, erklären Sie durch die Installation, Benutzung, Aktivierung oder Weitergabe einer Kopie der Software Ihr Einverständnis mit den Bestimmungen der vorliegenden Lizenzvereinbarung.
Wenn Sie mit irgendeiner der hier aufgeführten Bestimmungen nicht einverstanden sind,
- dürfen Sie die Software nicht installieren, benutzen oder weitergeben, und
- falls Sie bereits die Lizenzgebühr bezahlt haben, können Sie eine Rückerstattung dieser Gebühr verlangen, sofern Sie den Betrieb mit dieser Lizenz noch nicht aufgenommen haben. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
In einem solchen Fall ist ein Betrieb der Software mit Ihrer Registriernummer unter keinen Umständen, von keinem Betreiber und auf keinem Rechner zulässig. Dies gilt auch für Testzwecke. Bei einem solchen unberechtigten Betrieb mit Ihrer Registriernummer behält sich SB-AW entsprechende rechtliche Schritte vor.

Lizenzumfang:
Eine 'VersionBackup Server'-Lizenz darf zum Betrieb von 'VersionBackup Server' oder 'VersionBackup Master' auf nur einem Computer verwendet werden. Somit ist es nicht zulässig, auf unterschiedlichen Computern dieselbe Registriernummer einzugeben. Ausgenommen hiervon sind lediglich Registriernummern, die aufgrund einer Sondervereinbarung zwischen dem Anwender und SB-AW bzw. einem von SB-AW autorisierten Händler für eine Sammellizenz vorgesehen sind.
Wenn Sie die 'VersionBackup Client'-Software auf mehreren Computern in einem Netzwerk betreiben, ist hierzu für jede Workstation, auf der 'VersionBackup Client' gestartet werden soll, eine eigene 'VersionBackup Client'-Lizenz erforderlich. Es ist nicht zulässig, mit einer geringeren Anzahl von Client-Lizenzen eine größere Anzahl von Workstations zu betreiben, indem die Lizenzen abwechselnd den Workstations zugeordnet werden, auf denen der Betrieb gerade erwünscht ist.
'VersionBackup Client' darf nur in Kombination mit 'VersionBackup Server' betrieben werden. Sofern Sie eine ausreichende Anzahl von Client-Lizenzen besitzen, dürfen Sie beliebig viele Clients mit einem Server verwenden. Dies gilt jedoch nur solange, wie sich aus der größeren Anzahl von Clients keine technischen Probleme ergeben.

Wenn Sie die Software 'VersionBackup Master' anstelle von 'VersionBackup Server' verwenden, verzichten Sie auf die zusätzlichen Leistungsmerkmale von 'VersionBackup Server'. Ein Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der Lizenzkosten ergibt sich daraus nicht.

Sie dürfen die Software unentgeltlich und ohne Produktaktivierung für einen befristeten Zeitraum für Testzwecke betreiben. Dieser Zeitraum endet 30 Kalendertage ab der ersten Inbetriebnahme.
Danach ist eine Produktaktivierung erforderlich, bei der die Registriernummer eingegeben werden muss. Die Produktaktivierung muss auf dem Computer durchgeführt werden, auf dem 'VersionBackup Server' bzw. 'VersionBackup Master' betrieben werden soll. Ein Betrieb der Software auf einem anderen Computer ist mit derselben Lizenz nicht zulässig.
Sie verpflichten sich dazu, die Registriernummer vertraulich zu behandeln, so dass niemand außer Ihnen die Möglichkeit hat, die Software mit Ihrer Registriernummer zu aktivieren. Sollte es bekannt werden, dass die Software an anderer Stelle mit Ihrer Registriernummer betrieben wird, so kann SB-AW entsprechende Ersatzforderungen an Sie richten.
Eine Veränderung oder Modifikation der Software durch Sie selbst oder Dritte mit Ihrer Zustimmung ist nicht zulässig, außer in den in §69d Urhebergesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen.
Jegliche Rechte an der Software, die mit dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich an Sie übertragen werden, bleiben ausschließlich SB-AW und ihren Lizenzgebern vorbehalten. Sie sind nicht berechtigt, die Software, auch im Wege des Software-Leasings, zu vermieten oder zu verleihen. Ferner sind Sie nicht berechtigt, die Software zu verändern, zu übersetzen, auf ihre Funktionsweise zu untersuchen (reverse engineering), zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden, es sei denn, dies ist von §69e Urhebergesetz ausdrücklich gestattet.

Technischer Support:
SB-AW sichert Ihnen für den Zeitraum von zwei Jahren nach dem Kauf der Lizenz einen kostenlosen Support bei technischen Fragen oder Problemen zu. Hierzu senden Sie Ihre Anfrage per E-Mail an die dafür vorgesehene Stelle. Die Anfrage wird nach dem derzeit vorliegenden Wissensstand per E-Mail beantwortet. Der Supportanspruch endet, wenn nach diesem Wissensstand keine Antwort zur Lösung des Problems bekannt ist.
Generell besteht kein Anspruch auf weiteren Support mehr, wenn der Aufwand für den bisher geleisteten Support die gesamten von Ihnen für diese Software gezahlten Lizenzgebühren übersteigt. Dies gilt auch dann, wenn Ihnen aufgrund eines Mangels bzw. Fehlers der Software Schaden entstanden ist (siehe auch Abschnitt "Haftung").
Für den Support gilt weiter: Die Anfrage muss sich auf den von SB-AW vorgesehenen Einsatzbereich und Funktionsumfang der Software beziehen. Die Anfrage muss sich auf diejenigen Systeme beziehen, für die die Lizenz erworben wurde. Die Supportstelle muss für die Antwort ausschließlich die Informationen über die neuste von SB-AW freigegebene Version der Software berücksichtigen.
Die Anfrage und die Antwort werden in deutscher oder englischer Sprache formuliert.
Darüber hinaus gehende Supportansprüche bestehen nicht, sofern sie nicht gesondert vereinbart wurden.

Gewährleistung:
Sofern Sie die Software auf einem Weg erhalten haben, der es Ihnen ermöglicht, sie vor dem Kauf der Lizenz zu testen, sind Sie verpflichtet, diese Tests mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen, so dass Sie in der Lage sind, zu entscheiden, ob diese Software Ihre Anforderungen in der von Ihnen gewünschten Weise erfüllt. In einem solchen Fall erklären Sie mit Kauf der Lizenz, dass die Software in der Ihnen vorliegenden Form zu Ihrer vollen Zufriedenheit arbeitet.
Es ist nicht zulässig, dass Sie eine Lizenz erwerben, obwohl Sie wissen, dass die Software auf Ihrem System nicht zu Ihrer Zufriedenheit läuft. Bezüglich eventueller Schwachpunkte, die Ihnen schon vor dem Lizenzkauf bekannt waren, existiert kein Anspruch auf Nachbesserungen oder technische Unterstützung.
Auch wenn nach Veränderungen in Ihrem System in der Zukunft eine Situation eintreten sollte, in der die Software nicht mehr zu Ihrer Zufriedenheit funktioniert, ergeben sich daraus keine Nachbesserungsverpflichtungen.

Gewähr wird nur für solche Mängel geleistet, die die Möglichkeiten, den vorgesehenen Nutzen aus dem Betrieb dieser Software zu ziehen, wesentlich beeinträchtigen.
Hierbei muss es möglich sein, den Fehler nach einer von Ihnen gelieferten Verfahrensanleitung erneut eintreten zu lassen.
Die Gewährleistung beschränkt sich auf Mängel, die innerhalb von zwölf Monaten nach Kauf der Lizenz geltend gemacht werden. Mängel müssen SB-AW innerhalb einer Woche nach Kenntnis angezeigt werden.
Bei Mängeln, für die die Gewährleistung anzuwenden ist, ist SB-AW nach seiner Wahl zur Nacherfüllung oder zur Rückerstattung der Lizenzgebühr berechtigt. Bei Fehlschlagen oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung können Sie Erstattung der Lizenzgebühr von SB-AW verlangen. Darüber hinausgehende Forderungen sind ausgeschlossen.

SB-AW kann die Software nach eigenem Ermessen und in dem von ihr festgelegten Umfang weiter entwickeln. Ein Anspruch des Anwenders auf Weiterentwicklung besteht nicht, selbst wenn Programmschwächen offenkundig geworden sind.
Umgekehrt haben Sie keinen Anspruch darauf, dass Funktionen, die in der Programmfassung vorhanden waren, für die Sie die Lizenz erworben haben, auch in der Nachfolgeversion noch verfügbar sind.
Selbst wenn die von SB-AW herausgegebene Nachfolgeversion für Ihre Zwecke überhaupt nicht mehr verwendbar ist, haben Sie keinen Anspruch auf eine für Sie verwendbare Nachfolgeversion. Sie erklären sich damit einverstanden, gegebenenfalls auf den Einsatz der Nachfolgeversion zu verzichten und mit der ursprünglichen Programmfassung weiter zu arbeiten. Dies gilt auch dann, wenn SB-AW die Erlaubnis erteilt, mit der von Ihnen erworbenen Lizenz auch die Nachfolgeversion zu betreiben oder den Einsatz der Nachfolgeversion ausdrücklich empfiehlt.

Haftung:
SB-AW garantiert, dass die Software nach dem heutigen Stand der Technik entwickelt wurde.
Beim Betrieb sind Sie verpflichtet, die Ergebnisse der Tätigkeit der Software regelmäßig auf Korrektheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Diese Ergebnisse unterliegen nicht der Haftung seitens SB-AW oder der Händler, die die Software vertreiben.

Insbesondere haften SB-AW oder die Händler weder für mittelbare Schäden oder Folgeschäden durch den Einsatz der Software, noch für entgangenen Gewinn, es sei denn, diese Schäden beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Mitarbeiter von SB-AW.

Sie wissen und akzeptieren, dass alle die Software betreffenden Dokumentationstexte und Anleitungen Fehler enthalten können. Die Herausgeber dieser Informationen sind nicht für die Inhalte haftbar zu machen. Dies gilt für die Hilfetexte, die Bestandteil des Programms sind, für die Benutzerdokumentation, für sämtliche im Internet und an anderen Stellen zur Verfügung gestellten Texte und für individuelle Antworten auf Ihre Anfragen. Insbesondere führen Sie eventuelle Modifikationen am Datenbestand und an der Konfiguration des Computers (z.B. an der Registry) auf Ihr eigenes Risiko durch. Dies gilt auch dann, wenn Sie genau so vorgehen, wie es in einer der Anleitungen beschrieben ist.
Die Software selbst führt keine Virensuche durch. Es werden bei der Erstellung der Software und den entsprechenden Installationsmedien lediglich externe Programme aufgerufen, die laut den Angaben ihrer Hersteller diese Funktion erfüllen.
SB-AW untersagt ausdrücklich den Einsatz der Software in Anwendungen oder Systemen, in denen Fehlfunktionen dieser Software nach menschlichem Ermessen körperliche Schäden oder Verletzungen nach sich ziehen können. Die Benutzung des Programms in einer solchen Umgebung geschieht ausschließlich auf Ihre eigene Gefahr und auf Gefahr der davon betroffenen Personen.
Sie verpflichten sich dazu, SB-AW, ihre Lizenzgeber, die Händler, über die Sie die Software bezogen haben und die Support leistenden Stellen von sämtlichen Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen. Dies umfasst auch sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten, die den oben genannten Stellen aus einer solchen unbefugten Nutzung der Software erwachsen.

Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus diesem Nutzungsvertrag ist das Landgericht München I ausschließlich zuständig.

Rechtswahl:
Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Salvatorische Klausel:
Sollte eine oder mehr als eine Bestimmung nach deutschem Recht unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so gelten die anderen Bestimmungen weiter. Unwirksame oder unvollständige Bestimmungen werden in diesem Falle durch Bestimmungen ersetzt, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen und mit dem deutschen Recht vereinbar sind.

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    Rotkehlchenweg 11
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